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BGH, 07.11.2002 - BLw 19/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Landwirtschaftliches Altersgeld - Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes an Minderjärigen - Veräußerung von Milchquote, lebendem Inventar und Maschienenpark - Antrag auuf Hoffolgezeugnis - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
- Judicialis
LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
Darlegung eines Abweichungsfalls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99
Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - BLw 19/02
Der Antragsteller macht geltend, das Beschwerdegericht sei von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 19. Januar 1990 (V ZR 241/88, NJW-RR 1990, 507) und vom 21. Dezember 2000 (V ZR 254/99, NJW 2001, 1285, 1287) abgewichen. - BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88
Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - BLw 19/02
Der Antragsteller macht geltend, das Beschwerdegericht sei von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 19. Januar 1990 (V ZR 241/88, NJW-RR 1990, 507) und vom 21. Dezember 2000 (V ZR 254/99, NJW 2001, 1285, 1287) abgewichen. - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - BLw 19/02
Ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (st. Senatsrspr., s. schon BGHZ 15, 5, 9 f und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - BLw 19/02
Ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (st. Senatsrspr., s. schon BGHZ 15, 5, 9 f und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).